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Tätigkeitsvergütung,Einzelunternehmen Gesellschafter

Die Gesellschafter A, B und C sind zu je 1/3 an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Gegenstand der GmbH & Co. KG ist die Planung und Ausführung der Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Gesellschafter B und C haben jeweils noch ein Einzelunternehmen. Die beiden Einzelunternehmen (beide haben auch Arbeitnehmer) erbringen u.a. Leistungen für die GmbH & Co. KG. Dabei gibt es unterschiedliche Fälle: Fall 1: Das Einzelunternehmen kauft das Material (Module, Wechselrichter etc.) selbst, erbringt die Installationsleistung und stellt beides der GmbH & Co. KG in Rechnung. Bei der Vergütung handelt es sich entsprechend R 15.8 (3) „Tätigkeitsvergütungen“ EStR m.E. nicht um Sonderbetriebseinnahmen. Fall 2: Das Einzelunternehmen erbringt die Installationsleistung und stellt Hilfsstoffe (Kabel, Schrauben etc.) zur Verfügung, die großen Komponenten der PV-Anlage werden von der GmbH & Co. KG gestellt. Fall 3: Das Einzelunternehmen erbringt ausschließlich die Installationsleistung. Sämtliche Materialien werden von der GmbH & Co. KG gestellt. Frage: Handelt es sich in den Fällen 2 und 3 um Tätigkeitsvergütungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG?
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