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§ 4 Abs. 4 EStG / Betriebsausgaben,Kosten für einen Erbvertrag

Mandant hat Vorsorgeregelungen (Generalvollmacht/Erbvertrag) beim Notar regeln lassen. Diese Kosten sind nach § 12 EStG nicht Abzugsfähigkeit. Ein nicht unerheblicher Teil der Vorsorgeregelung betrifft auch das Unternehmen, geführt als Einzelunternehmen. Sind die Notarkosten anteilig abzugsfähig?
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