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§ 6 Abs. 5 EStG,Schwestergesellschaften

Ausgangssituation: Im BV (KG Gesamthand) einer Messebau GmbH & Co. KG befindet sich eine Immobilie auf eigenem Grund und Boden. Diese Immobilie möchte die 100-%-Gesellschafterin aus der KG herausholen, um dann den Betrieb des Messebaus ohne Immobilie übergeben zu können. Im zweiten Schritt sollen dann Anteile der neuen Gesellschaft an die beiden Kinder übertragen werden. Mein Plan: 1. eine weitere Immobilien GmbH & Co. KG gründen, 2. die Immobilie über § 6 (5) Satz 3 Nr. 2 EStG in das Gesamthandsvermögen der neuen KG zu Buchwerten übertragen, 3. Schenkung der Anteile der KG an die Kinder (je 24 %–52 % verbleiben). Fragen 1. Ist das so möglich? 2. Macht es mehr Sinn, ins Sonder-BV zu übertragen? 3. Satz 4 spricht nur von Entnahmen oder Veräußerung – eine Schenkung löst keine Versteuerung aus?
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