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Auflösung,KG

Herr Müller hat in 2002 die H GmbH & Co. KG gegründet und ein Mietwohngrundstück eingebracht. Die Einlage erfolgte zum Verkehrswert von 1 Mio. €. Es wurde zusätzliches Abschreibungsvolumen generiert. In 2004 wurden die KG-Anteile auf seine 4 Neffen übertragen. Aufgrund der damaligen Gestaltung fiel nur geringe Schenkungsteuer an, da wegen der gewerblichen Prägung und den alten Vorschriften zum Verschonungsvermögen der Vorgang begünstigt war. Der aktuelle Verkehrswert beträgt 1,8 Mio. €. Außerdem ist die Überlegung zukünftige Kosten einzusparen, durch Wegfall der Bilanzierungsplicht. Die folgenden Fälle sind denkbar. Fall 1: Die Neffen möchten die GmbH &Co. KG auflösen und die Vermietung und Verpachtung der Immobilie als GbR fortführen. Fall 2: Verkauf der Anteile an der GmbH & Co. KG Fall 3: Verkauf/Entnahme der Immobilie aus der GmbH & Co. KG Fragen 1. Entsteht bei dem o.g. Vorgang bei den jeweiligen Fällen Einkommensteuer für die Neffen? 2. Fällt in den Fällen Gewerbesteuer an? 3. Kann der Aufgabegewinn nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden in den o.g. Fällen? 4. Beginnt mit der Entnahme die Spekulationsfrist gem. § 23 EStG erneut?
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