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§ 15 EStG,Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II,Sonderbilanzbuchführung

Mein Mandant A ist zu 25,2 % Kommanditist der B-GmbH & Co. KG. Weiterer Kommanditist ist die C-GmbH, die 74,8 % dieser KG hält. Alleiniger Gesellschafter dieser GmbH ist wiederum A. Neben den Anteilen an dier B-GmbH & Co. KG hält die C-GmbH noch diverse Anteile an diversen weiteren Gesellschaften (alle GmbHs und alle im Ausland). Diese GmbHs sind überwiegend für Kunden der KG tätig, auf dem gleichen Gebiet wie die KG tätig und eine Gesellschaft erbringt ihre Leistungen sogar zu knapp 85 % gegenüber der KG. Da die C-GmbH ja nun auch Mitunternehmer der B-GmbH & Co. KG ist, dürften diese GmbH-Beteiligungen Sonderbetriebsvermögen der C-GmbH bei der B-GmbH & Co. KG darstellen. Wenn dem so ist, wie wird dies denn steuerlich richtig dargestellt? Bisher werden diese GmbH-Anteile in der Handelsbilanz der C-GmbH im Anlagevermögen gezeigt. Handelsrechtlich ist dies sicher auch richtig. Aber wie ist die korrekte Handhabung im Steuerrecht? Müssen die ausländischen GmbH-Anteile als SBV der C-GmbH bei der B-GmbH & Co. KG gezeigt werden? Wenn ja, wie funktioniert das in der Praxis? Da die C-GmbH sonst kein Betriebsvermögen hat, wäre in der Steuerbilanz der C-GmbH ja überhaupt kein Vermögen auszuweisen? Das kann doch nicht sein, oder?
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