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Leasing,PKW,Bilanzierung

Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf das BFH Urteil vom 26.11.2014 - X R 20/12 folgende Fragen zu unserem aktuellen Fall: Unser Mandant (KG, Bilanzierer) hat mit einer Leasinggesellschaft einen 3-Jahresvertrag über einen PKW zu folgenden Konditionen geschlossen. Anschaffungskosten 114.000 € monatliche Leasingrate: 1.873 € Schlussrate: 50.901 € Aktueller Marktwert deutlich über Schlussrate. Gemäß Leasingvertrag kann der PKW nur an eine Firma verkauft werden und auch nur mit einem 25%-Aufschlag auf die Schlusszahlung. Des Weiteren steht es der Leasinggesellschaft frei, das Fahrzeug selbst zu verwerten oder an den Leasinggeber bzw. einen Dritten zu veräußern. Es besteht somit ein Wahlrecht seitens der Leasinggesellschaft und nicht seitens des Leasingnehmers. Unsere Fragen: Müssen wir bei jedem Leasingvertrag prüfen, ob bei Ankauf des Fahrzeuges der Marktwert über dem Wert der Schlussrate liegt? Besteht das Risiko bei Verkauf an eine Firma nicht, weil dann die stillen Reserven steuerverhaftet sind? Hat sich durch den 25%-Aufschlag das Steuerrisiko für uns bzw. unseren Mandanten erledigt, wenn er das Fahrzeug doch privat kaufen könnte? Vielen Dank für Ihre Expertise und Ideen zu dem Fall.
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