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Beratungskosten,Betriebsausgabe,Abzug

Vater hat an Sohn seine GmbH Anteile unentgeltlich übertragen. Die GmbH wird vom Finanzamt aufgefordert die einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärungen zur Bewertung und im Rahmen des 13b ErbStG abzugeben, die GmbH ist zur Abgabe gesetzlich verpflichtet. Kann die GmbH die hierdurch entstehenden Beratungskosten als Betriebsausgabe abziehen? In einem überlassenen Einzelunternehmen sind Grundstücke enthalten, können die Beratungskosten zur Erstellung der Bewertungserklärungen als Betriebsausgaben abgezogen werden?
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