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Betriebsaufspaltung,Photovoltaikanlage,JStG 2022,Eigenständiger Betrieb vs. Eingliederung Besitzunternehmen

A besitzt eine GmbH und aufgrund einer erkannten Betriebsaufspaltung ein Besitzunternehmen, in dem das betrieblich genutzte Grundstück aktiviert ist. A möchte eine Photovoltaik-Anlage erwerben, diese auf dem Dach der Betriebsimmobilie installieren und den betrieblichen Strom darüber generieren. Frage: Kann A die Photovoltaik-Anlage als separates Einzelunternehmen führen oder stellt sie notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens dar?
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