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Insichgeschäft,§ 16 Abs. 2 Satz 3 EStG,Veräußerung an sich selbst

Wir haben eine im Jahr 2020 gegründet GbR (X & Z GbR) übernommen. Im Herbst wurde die X & Y GbR vollständig an die X & Z GbR mit Kaufvertrag über die gesamte GbR (gesamtes Unternehmen/Gesamthandvermögen) verkauft. Herr X war an der alten sowie an der neuen GbR zu 50 % beteiligt. Die Gesellschafter, die Herren Y und Z, haben gewechselt, also Abgang und Zugang! Der Vorberater hat für Herrn X sowie Herrn Y einen Veräußerungsgewinn zu jeweils 50 % ermittelt. Herr X hat somit auf seinen eigenen alten GbR-Anteil einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn erzielt. Letztendlich ist nur der Kaufpreis zu 50 % zwischen Y und Z geflossen, weil ja X nicht „an sich selber“ (In-sich-Geschäft) zahlen kann. Ich bitte um Mitteilung, ob die Versteuerung des Veräußerungsgewinns bei Herrn X richtig ist.
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