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Aufwendungen,Betriebsausgabe

Bei der Einrichtung einer Family Governance werden einerseits die Grundlagen für die zukünftige, erfolgreiche Unternehmensführung gelegt, andererseits dabei auch persönliche Werte/Überzeugungen/Ziele des/der Gesellschafter/s berücksichtigt. Sind die (Beratungs-)Kosten für die Einrichtung dieser Family Governance trotzdem in vollem Umfang als Betriebsausgaben der Gesellschaft abzugsfähig?
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