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gewerbliche Prägung,§ 15 Abs. 3 EStG,Übertragung zu Buchwerten auf eine KG i. G.

Guten Tag, meine Mandantin ist zu 100% Kommanditistin einer GmbH & Co. KG. Der betriebliche Grundbesitz steht ebenfalls im Alleineigentum meiner Mandantin und ist an die GmbH & Co. KG vermietet. Dieser Grundbesitz wird als Sonderbetriebsvermögen bilanziert. Nunmehr möchte meine Mandantin eine UG & Co. KG gründen und diesen Grundbesitz aus ihrem SoBV bei der GmbH & Co. KG in das Gesamthandsvermögen der neu zu gründenden UG & Co. KG zu Buchwerten gem. § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG überführen. Der Notar hat nun eine Urkunde vorbereitet, in der sowohl die UG als auch die KG gegründet wird und in der gleichzeitig die Einbringung des Grundbesitzes in die - zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht im HR eingetragene - UG & Co. KG geregelt ist. Hier stell sich für mich folgende Frage: Ist es zulässig, den Grundbesitz zu Buchwerten in eine UG & Co. KG zu überführen, die mit der gleichen Urkunde gerade erst gegründet wurde? Oder muss die UG & Co. KG erst im HR eingetragen sein? Es muss ja auf jeden Fall vermieden werden, dass der Grundbesitz - wenn auch nur für eine juristische Sekunde - das SoBv verlassen hat aber noch kein Gesamthandsvermögen der neuen UG & Co. KG ist (mit Aufdeckung der stillen Reserven?).
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