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§ 7g EStG,§ 20 UmwStG

Mandant hat ein Einzelunternehmen (EU) im Jahr 2019 in eine GmbH eingebracht. Das Jahresergebnis des EU laut EÜR lag bei 17 T€. Bei der ESt-Erklärung wurde ein Übergangsgewinn (Übergang von EÜR auf Bilanzierung) von 300 T€ mit erfasst sowie gleichzeitig ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) von 200 T€. Im Rahmen einer Betriebsprüfung 2023 wird der IAB nicht akzeptiert. Gibt es eine Möglichkeit, den IAB trotz des ÜG nicht rückwirkend aufzulösen (laut BP)?
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