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§ 15 EStG,GmbH-Anteile im notwendigen Sonder-BV II bei einer KG,Betriebsaufspaltung

Sachverhalt Personen A, B, C und D sind an folgenden Gesellschaften beteiligt: 1. A Komplementär GmbH (kein Geschäftsbetrieb) 2. A Immobilien GmbH & Co. KG (Komplementärin ist A GmbH mit 0%) 3. B Betriebs GmbH (keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen A-Gesellschaften und B GmbH) Die A Immobilien GmbH & Co. KG (A-KG) verpachtet Betriebsgebäude an die B Betriebs GmbH (B-GmbH). Daneben unterhält sie keinen Geschäftsbetrieb. Alle Geschäftsvorfälle zwischen den beiden Gesellschaften werden über Verrechnungskonten gebucht. Die B-GmbH verauslagt sämtliche Zahlungen für die A-KG. Die Gesellschafter A, B, C und D haben Gesellschafterdarlehen (Forderungen) gegen die B-GmbH. Diese resultieren aus stehengelassenen Gewinnausschüttungen der B-GmbH an die Gesellschafter. Frage: 1. Gehört die Beteiligung der Personen A, B, C und D an der B-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II derselben Personen bei der A-KG? 2. Stellen die Darlehensforderungen der Personen A, B, C und D gegen die B-GmbH ebenfalls notwendiges Sonderbetriebsvermögen II derselben Personen bei der A-KG dar?
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