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§ 16 Abs. 3 EStG,GmbH & Co. KG,Vorgang der Mitunternehmerschaft

Eine GmbH & Co. KG, an der zwei natürliche Personen jeweils zu 50 % als Kommanditisten beteiligt sind, und eine Komplementär-GmbH ohne Beteiligung beabsichtigen, ihren gesamten Betrieb bzw. die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Kundenstamm, Anlage- und Umlaufvermögen) an einen Mitbewerber zu verkaufen und gleichzeitig die KG zu beenden (liquidieren). Der Mitbewerber übernimmt auch die Mitarbeiter, hat jedoch kein Interesse, die KG-Anteile zu erwerben. Frage: Ist der Erlös, der ja in der Gesamthand anfällt, als laufender Gewinn der Gesellschaft zu versteuern, oder ist dieser als Teil des Aufgabegewinns der Kommanditisten anzusehen? Diese würden die Voraussetzungen für die begünstigte Versteuerung erfüllen.
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