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Anschaffung/Veräußerung,§ 6 EStG,§ 17 EStG

Unser Mandant A hat sich von seiner Frau B scheiden lassen. B überträgt A im Zuge der Scheidungsvereinbarung unter anderem GmbH-Anteile i.H.v. 40 % an der gemeinsamen GmbH. A hält nach der Übertragung 100 % der Anteile. Da A eine Betriebsaufspaltung hat, müssen diese übertragenen 40 % ebenfalls in das Besitzunternehmen des A eingelegt werden. In diesem Besitzunternehmen befinden sich bereits die 60 % der GmbH, die A davor schon gehalten hat. Zu welchem Wert müssen die übertragenen 40 % Anteile der B in das Besitzunternehmen des A eingelegt werden? In der notariell beglaubigten Scheidungsvereinbarung wurden keine Werte benannt, sondern ausschließlich das Vermögen und die Schulden ohne genauere Werte unter den Ehegatten A und B aufgeteilt. Zusatz: Welche Auswirkung hat die Übertragung auf die Einkünfte der B?
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