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§ 16 Abs. 4 EStG,§ 34 EStG,§ 42 AO,Veräußerungsgewinn bei vorheriger Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Ein Mandant (90 %) und seine Ehefrau (10 %) besitzen Anteile an der GmbH & Co. KG und möchten diese an Erwerber verkaufen. Zuvor möchte der Ehemann seiner Ehefrau 39 % unentgeltlich übertragen. Dadurch könnten die Freibeträge nach § 16 Abs. 4 EStG besser ausgenutzt werden. Ist das rechtssicher möglich? Steht das BFH-Urteil v. 09.12.2014 – IV R 36/13, BStBl 2015 II S. 529, dem entgegen?
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