Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Erbbaurecht,Beendigung

Ein am 21.04.1995 im Erbbaugrundbuch eingetragenes Erbbbaurecht mit LZ 25 J. läuft am 21.04.2020 durch Zeitablauf aus. Das Erbbaurecht befindet sich im BV einer GmbH & Co. KG. Sowohl Erbbauberechtigten als auch Grundstückseigentümer fällt erst im Jahr 2023 auf, dass das Erbbaurecht durch Zeitablauf beendet ist. Die Erbbauzinsen sind seit dem 21.04.2020 ununterbrochen gezahlt worden. Laut Erbbauvertrag hat der Erbbauberechtigte einen Zahlungsanspruch iHd. Verkehrswerts des Gebäudes bei Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf. Frage: Ist nun kraft Gesetz das Erbbaurecht erloschen? Hat der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht in 2020 außerplanmäßig abzuschreiben und gleichzeitig eine Entschädigung zum Verkehrswerts des Gebäudes gewinnwirksam zu aktivieren, oder kann das Erbbaurecht gewinnneutral mit Erbbaurechtverlängerung zB. LZ 25 J. (notariell beurkundet in 2023) fortgeführt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen