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Betriebsaufgabe,Kurze Zeit,Aufgabezeitraum

Eine Mandantin hat ihren Betrieb zum 01.01.2023 aufgegeben. Nach dem 01.01.2023 werden noch Anlagegüter und der Restbestand Ware verkauft. Die Mandantin schreibt hierfür noch Rechnungen mit USt-Ausweis. Ist dies korrekt? Und wenn ja, welches Datum müsste auf den geschriebenen Rechnungen ausgewiesen werden? Wie ist der gesamte Vorgang a) umsatzsteuerlich und b) ertragsteuerlich zu betrachten?
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