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Aufnahme,KG,Buchwertfortführung

A ist zu 100 % Gesellschafter der A GmbH & Co. KG. B beteiligt sich mit 25 % an der Komplementär-GmbH und der KG. Für den GmbH-Anteil bezahlt er 25 % des Stammkapitals, vorliegend somit 6.250 €. Für den KG-Anteil zahlt er insgesamt 18.750 €. Es liegen keine stillen Reserven, aber ein Firmenwert vor. Das Festkapital des A lag vor der Beteiligung des B bei 1.000 € (Haftkapital). A bringt nach § 24 UmwStG seine MU-Anteile an der GmbH & Co. KG zum Buchwert gegen Gewährung von Gesellschafterrechten in die um den B personell erweiterte GmbH & Co. KG ein. B leistet also 18.750 € in das Vermögen der GmbH & Co. KG. Die Einbringung soll zu Buchwerten erfolgen! Ist folgende verkürzte Bilanzierung richtig? Eröffnungsbilanz der AB GmbH & Co. KG: Geldkonto 18.750 € an Kapitalrücklage A 18.750 € Positive Ergänzungsbilanz des B: Firmenwert 18.750 € an Mehrkapital B 18.750 € Negative Ergänzungsbilanz des A: Minderkapital 18.750 € an Firmenwert 18.750 € Welches Konto ist dann in der Eröffnungsbilanz der GmbH & Co. KG für die Rücklage des A zu buchen? Ist es korrekt, dass das Festkapital bei A zukünftig 750 € ausweist und bei B 250 €?
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