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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG,H 15.8 EStH,Vergütung eines nicht an der Komplementär-GmbH beteiligten Kommanditisten

Mein Mandant verpachtete als Einzelunternehmer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sämtliches Betriebsvermögen (Grundstücke, GmbH-Anteile, Sachanlagen usw.) an eine Betriebs-GmbH, die eine Autolackiererei betreibt. Einziger Gesellschafter der GmbH ist der Einzelunternehmer. Mit Wirkung zum 01.01.2021 wurde das Einzelunternehmen in eine neu gegründete GmbH & Co. KG eingebracht. Einziger Kommanditist ist der bisherige Einzelunternehmer, die Anteile an der GmbH wurden ebenfalls eingebracht. Anteilseigner an der GmbH ist somit die KG. Die Betriebsgrundstücke wurden in das Sonderbetriebsvermögen bei der GmbH & Co. KG überführt. Diese werden an die KG verpachtet, die wiederum die Grundstücke an die GmbH verpachtet. Der Einzelunternehmer, der auch Geschäftsführer der GmbH ist, bezieht bei dieser ein Geschäftsführergehalt. Einziger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist die KG. Unterliegt das Geschäftsführergehalt im Rahmen der Gewerbesteuer bei der KG der Gewerbesteuer? Handelt es ich somit um Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten bei der KG, obwohl dieser nicht Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist?
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