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Photovoltaikanlage,Liebhaberei,Kleinunternehmer

Im Dez. wird eine Anzahlungsrechnung von 10.000 € für die Lieferung einer PV-Anlage an einen privaten Kunden ausgestellt. Der Kunde möchte die zukünftigen Erträge im Rahmen der Liebhaberei nicht ertragversteuern. Wenn die Rechnung mit 19 % USt-Ausweis ausgestellt wird, kann er trotzdem die Vorsteuer ziehen? Muss überhaupt USt ausgewiesen werden, oder ist dies ein Reverse-Charge-Sachverhalt? Im Januar wird die Schlussrechnung erstellt, ist hier USt auszuweisen oder Reverse Charge? Wenn im Jahr 2022 USt auszuweisen war und es im Jahr 2023 Reverse Charge ist, ist dann die USt in der Schlussrechnung negativ einzubuchen?
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