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Anschaffungskosten,Erbbaurecht,§ 5,§ 6 EStG

Mandant hat ein Grundstück im Wege eines Erbbaurechts erworben und darauf ein Industriegebäude errichtet. Im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht fielen Notarkosten, Rechtsanwaltskosten, Maklerprovision und Grunderwerbsteuer an. Diese Positionen wurden sofort als Aufwand verbucht. Derzeit läuft eine Betriebsprüfung, welche auf ein BFH-Urteil vom 04.06.1991, X R 136/87 verweist. Dieses Urteil ist im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Entsprechend diesem Urteil möchte der Betriebsprüfer die Aufwendungen auf die Dauer des Erbbaurechts verteilen. Der Mandant ist entsetzt und möchte dies nicht akzeptieren. Sehen Sie hier eine Möglichkeit, zu einem günstigeren Ergebnis zu kommen?
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