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Zeitpunkt Aktivierung Gewinnausschüttungsanspruch bei Mehrheitsbeteiligung,§ 5 EStG

Darf bzw. muss ich bei einer Einmann-Holding/Tochter Stuktur (A ist alleiniger Gesellschafter der Holding die zu 100% Anteile an einer Tochter hält und auch er alleiniger GF beider Gesellschaften ist) den Gewinnausschüttungsanspruch von der Tochter an die Mutter in der Muttergesellschaft in dem Jahr aktivieren, auf das der Anspruch läuft. Der Abschluss der Tochter war vor dem Abschluss der Mutter fertiggestellt und es stand für den Geschäftsführer/Gesellschafter fest dass ausgeschüttet werden soll.
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