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§ 17 Abs. 1 EStG,§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG

Ich habe folgenden Sachverhalt: Anteilseigner GmbH mit 80 % veräußert 60 % seiner Anteile an seinen Sohn. Notarvertrag 25.05.2021, Abtretung laut Vertrag mit sofortiger Wirkung. Gegenleistung: „Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber dem Veräußerer, an diesen auf Lebenszeit monatlich im Voraus einen baren Geldbetrag von 600 € als Leibrente zu zahlen, ab dem 01.07.2021.“ Der Veräußerer bleibt also mit 20 % beteiligt. Veräußerer ist am 31.08.1952 geboren. Eigene Einschätzung wäre wie folgt: kein Freibetrag nach § 16 EStG, da 20 % beim Veräußerer verbleiben. Ansonsten würde ja die Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren erfolgen. Wäre hier der Kapitalwert zugrunde zu legen, richtig? Günstiger wäre wohl die Zuflussbesteuerung, da in den Folgejahren nur Renteneinkünfte der gesetzl. Rentenversicherung erzielt werden. Wie würde dann der Veräußerungsgewinn gegenüber dem Finanzamt erklärt werden?
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