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Einlage,Betriebsvermögen,Gesellschafterdarlehen

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe einen Mandanten, der ein Hotelgebäude an die GmbH der Tochter vermietet. Eine personelle Verflechtung liegt nicht vor, da diese GmbH zu 100% der Tochter gehört und das Vermietungsobjekt zu 100% dem Mandanten. Unserer Mandant ist Geschäftsführer bei dieser GmbH. Die GmbH erwirtschaftet im Hotelbetrieb jährlich ca. 150.000 - 300.000 Euro Verlust seit ca. 20 Jahren. Daher hat die GmbH einen Verlustvortrag in Höhe von ca. 3 Mio. Finanziert wurden diese Verluste durch ein Darlehen unseres Mandanten. Die Darlehen werden jährlich um jeweils 1 Jahr verlängert. Unser Mandant ist nicht an der GmbH beteiligt. In 2019 wurde bezüglich dieser Darlehen ein Rangrücktritt vereinbart, nach dem die Tilgung nur vorgenommen werden kann, soweit der Schuldner die Leistung aus künftigen Bilanzgewinnen oder aus weiterem ungebundenem, alle anderen Schulden des Schuldners übersteigenden freien Vermögen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss möglich ist. Jetzt möchte die Tochter unserem Mandanten die Anteile an der Hotel-GmbH schenken, so dass eine Betriebsaufspaltung entsteht und die Darlehen in das Besitzunternehmen einzulegen wären. Allerdings ist der Teilwert der Darlehen ja meines Erachtens bei 0 Euro. Die Frage die sich mir hier stellt ist, können wir den Wertverlust auf 0 steuerliche geltende machen? Sollte das Besitzunternehmen dann doch Tilgungen erhalten, wären das gewerbliche Einkünfte, die evtl. mit einem Verlustvortrag aus Kapitalerträgen nicht zu verrechnen wären. In dieser Konstellation hätten wir ja die Tilgung zu versteuern? Können wir bei der Einlage bereits den Ausfall steuerlich geltend machen?
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