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Auto,Tanken

Ich habe eine Frage zu der Berücksichtigung von Strom-Aufladekosten eines E-Autos. Mein Mandant hat sich ein betriebliches E-Auto angeschafft. Da im Betrieb keine Auflademöglichkeit vorhanden ist, wird das E-Auto zu Hause privat beim Unternehmer aufgeladen. Auf dem privaten Einfamilienhaus ist eine Photovoltaikanlage installiert. 1. Welche Kosten können für das Aufladen des E-Autos als Betriebsausgabe angesetzt werden? Angenommen, die Photovoltaikanlage wird zur Hälfte für den privaten Bedarf und zur Hälfte für das Aufladen des E-Autos genutzt: Kann z.B. die Hälfte der jährlichen Abschreibung der Photovoltaikanlage angesetzt werden? 2. Am privaten Einfamilienhaus wurde für das Aufladen des E-Autos eine Wallbox installiert. Diese wird nur für das Aufladen des Autos genutzt. Können diese Kosten zu 100 % als Betriebsausgabe angesetzt werden? Besteht ein Recht auf Vorsteuerabzug?
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