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Reisekosten,Mitarbeiter,Aufwand

Sehr geehrte Damen und Herren, Ein Einzelunternehmer hat einen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter besucht Kunden zur Akquise und Kundenbetreuung über 5 Monate. Da ihm kein eigenes Auto zur Verfügung stand, überließ der Einzelunternehmer, bzw. dessen Ehefrau dem Mitarbeiter ihr privates Fahrzeug. Der Mitarbeiter rechnet 0,30 Euro / km als Reisekosten ab, der Einzelunternehmer zahlt ihm diese aus. Das Finanzamt verweigert den Betriebsausgabenabzug. Fragestellungen: 1. Ist das korrekt? (zur Nutzung überlassenes Fahrzeug) 2. Wenn ja, ist es noch heilbar (die Betriebsprüfung läuft noch)? 3. Gibt es eine Obergrenze für die Kilometerpauschale/Jahr, so dass im Zweifel tatsächliche Kosten als Reisekosten oder Nutzungseinlage angesetzt werden müssten? Vielen Dank Marco Raabe
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