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gewerblicher Grundstückshandel,Zählobjekt

Ist das Einheitswertzeichen generell für das Finanzamt ein Eingangsindiz für ein Zählobjekt im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels? Das heißt, kann davon ausgegangen werden, dass z.B. eine Immobilie mit mehreren Wohnungen und einem Gewerbeobjekt bei Komplettverkauf zum gewerblichen Grundstückshandel führt, da die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist? Die Wohnungen und die Gewerbeeinheit wären ja grundsätzlich zivilrechtlich selbständig nutzbar. Oder zählt der Verkauf der gesamten Immobilie mit unterschiedlichen Einheitswertzeichen als ein Zählobjekt? Es handelt sich bei den Wohnungen um Eigentumswohnungen.
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