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Betriebsaufspaltung,Geschäftsführungsbefugnis,Einstimmigkeitsprinzip

Meine Frage richtet sich nach der Beurteilung von Betriebsvermögen. A ist Anteilseigner einer Holdinggesellschaft zu 100 %. Diese Holdinggesellschaft hat 100 % einer GmbH erworben. Der A ist GF in der Holdinggesellschaft und GF in der GmbH. Ferner hat der A mit seiner Ehefrau und dem Vater in Form einer GbR ein Grundstück erworben, dass von der GmbH genutzt wird. Bei der GbR wurde im Gesellschaftsvertrag Einstimmigkeit vereinbart. Der Vater soll jetzt in der GmbH zum weiteren GF ernannt werden. Erste Frage: Diese Handlung löst keine Einlage des Grundstücks in ein Betriebsvermögen aus!? Zweite Frage: Wenn der Vater Anteile an der Holding-GmbH erhalten sollte, kann das Grundstück auch nicht in das Betriebsvermögen gelangen, solange in der GbR eine dritte Person (Ehefrau des A) ist und Einstimmigkeit vereinbart ist!?
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