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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Kapitalistische Betriebsaufspaltung

A. Sachverhalt ========= Die natürliche Person ist alleinige Gesellschafterin der A-GmbH. Die A-GmbH ist wiederum alleinige Gesellschafterin der B-GmbH. Die B-GmbH besitzt eine Immobilie, die an die A-GmbH vermietet werden soll. B. Eigene Überlegungen =============== Nach der BFH-Rechtsprechung wird eine personelle Verflechtung bei einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung in den Fällen angenommen, in denen die Besitzgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt ist. Im Ausgangssachverhalt ist die Situation gerade anders herum. Die Betriebskapitalgesellschaft (A-GmbH) ist Mehrheitsgesellschafterin der Besitzkapitalgesellschaft (B-GmbH). C. Fragestellung ========== Entsteht durch die Vermietung der Immobilie von der B-GmbH (= Besitz-Kapitalgesellschaft) an die A-GmbH (= Betriebs-Kapitalgesellschaft) eine Betriebsaufspaltung?
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