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Betriebsaufgabekosten,Gutachterkosten,Aufteilung

Meine Mandanten haben ein (Privat-)Wohn-/Geschäftshaus. Der betriebliche Anteil wurde aufgrund einer Betriebsaufgabe aus dem Betriebsvermögen entnommen. Ein Gutachter wurde zur Bewertung des betrieblichen Anteils beauftragt. Laut Aussage des Gutachters ist es nicht möglich gewesen, nur den betrieblichen Anteil alleine zu bewerten, weshalb das ganze Haus bewertet und dann der prozentuale betriebliche Anteil herausgerechnet wurde. Das Finanzamt erkennt nun die Aufteilung nach der Verwendungsabsicht des Gutachtens nicht an und möchte die Kosten des Gutachtens entsprechend den Nutzungsverhältnissen aufteilen. Ist dies so korrekt, oder gibt es hier ggf. eine andere Möglichkeit, die Kosten des Gutachtens direkt zu 100 % zuzuordnen?
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