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Zuwendungsnießbrauch,Instandhaltungskosten,Abschreibungsvolumen

Sachverhalt: Herr G hat am 2. August 2018 eine Wohnung erworben. Im notariellen Vertrag hat Herr G seinem Vater einen lebenslangen Nießbrauch an der Wohnung eingeräumt. Der Nießbraucher hat sich verpflichtet, sämtliche auf dem Vertragsgegenstand (Grundstück mit Wohnung) ruhenden privaten und öffentlichen Lasten zu tragen. Der Nießbrauch wurde auch entsprechend ins Grundbuch eingetragen. Bei der Einkommensteuererklärung 2018 hat der Vater die Einkünfte aus der Vermietung der Wohnung abzüglich der Abschreibung und den Instandhaltungskosten der Wohnung dem Finanzamt erklärt. Das Finanzamt hat die Abschreibung und die Instandhaltungskosten für die Wohnung mit Hinweis auf das lebenslängliche Nießbrauchsrecht gestrichen. Frage: Hat das Finanzamt zu Recht die Abschreibung und die Instandhaltungskosten für die Wohnung gestrichen?
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