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Gesellschafterdarlehen,notwendiges Sonderbetriebsvermögen,EStG § 6 Absatz 3

Unser Mandant ist alleiniger Kommanditist einer GmbH, Komplementär ohne Beteiligung ist eine Haftungs-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Mandant ist. Der Kommanditanteil (und die GmbH-Anteile) sollen auf den Sohn übertragen werden. Es besteht ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3 Mio. € im Gesamthandsvermögen als Verbindlichkeit, das korrespondierend in der Sonderbilanz des Gesellschafters erfasst ist. Fragen: Muss dieses Gesellschafterdarlehen zwingend mitübertragen werden, um § 6 Abs. 3 EStG anwenden zu dürfen? Mit dem Gesellschafterdarlehen wird der Warenbestand finanziert, ohne den der Betrieb nicht möglich ist (Kfz-Handel). Eine Bankfinanzierung in dieser Größenordnung ist nahezu ausgeschlossen. Oder kann der Vater dieses Darlehen zurückbehalten und nach der Übertragung als Privatdarlehen der KG zur Verfügung stellen?
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