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Aktivierung,Aufwand

1. Unsere Mandantin verfügt über eine Odoo-Lizenz, welche im Drei-Jahres-Rhythmus erneuert wird. Dieser Lizenz-Zeitraum wurde aus Rabattgründen so gewählt. Ist diese Lizenz als immaterieller Vermögensgegenstand „EDV-Software“ oder „Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten“ oder „Aktive Rechnungsabgrenzung“ mit Auflösung über den Lizenzzeitraum zu erfassen? Über einen Softwaredienstleister entstehen nun firmenspezifische Entwicklungskosten, welche aber den Quellcode des Odoo an sich nicht verändern, aber zu Erweiterungen des Systems führen. Des Weiteren entstehen noch Kosten für Workshops sowie Support und Hosting. 2. Sind die Entwicklungskosten „ERP-Software“ im klassischen Sinne und als immaterielles WG zu aktivieren und über fünf Jahre abzuschreiben – Lizenz läuft über drei Jahre? Wenn ja, wie sind die Entwicklungskosten in den Folgejahren zu erfassen und abzuschreiben/Rest abzuschreiben auf die verbleibende Restnutzungsdauer? Wären dann die Entwicklungskosten im letzten Jahr über die Abschreibung sofort ergebniswirksam? Oder Sind die Entwicklungskosten einer „selbst hergestellten Software“ gleichzusetzen und es greift das Aktivierungsverbot? Dann wären die Entwicklungskosten sofort abziehbare Betriebsausgaben?
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