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Wallbox,Förderung

Mein Mandant, ein inländischer Einzelunternehmer, hat sich eine Wallbox gekauft und installieren lassen. Diese wird für ein betriebliches E-Auto angeschafft. Der Kauf steht allerdings noch aus. Die Wallbox wird von der Kfw mit einem Zuschuss von € 900,00 gefördert. Dieser Betrag ist meinem Mandanten schon zugeflossen. Mein Mandant ermittelt den Gewinn nach der 4/3-Rechnung. Meine Fragen: 1. Mindert der Zuschuss die Anschaffungskosten der Wallbox? 2. Wie ist die Wallbox buchhalterisch zu erfassen? Gehört die Wallbox zu den Anschaffungskosten des E-Autos, oder wird diese als selbständiges Wirtschaftsgut aktiviert? Der Netto-Rechnungsbetrag liegt bei € 1.312,21. Wenn ja, über welche Nutzungsdauer wird die Wallbox abgeschrieben?
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