Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Darlehensverzicht,Schenkung,Betriebsvermögen,SchenkungSt,§ 4 Abs. 1 EStG

Unser Mandant hat sich im Jahr 2018 selbständig gemacht mit einem Maschinenbaubetrieb. Im Zuge dessen hat er Maschinen von seinem ehemaligen Geschäftspartner abgekauft. Die Maschinen wurden nicht sofort bezahlt, sondern es wurde ein zinsloses Darlehen gewährt, welches monatlich zurückbezahlt wird. Im Jahr 2023 beschließt der Darlehensgeber, auf sein Darlehen zu verzichten. Infolgedessen stellen sich für uns die folgenden Fragen: Muss der Verzicht auf das Darlehen als Ertrag in der Buchhaltung erfasst werden? Wird aus dem erstmals entgeltlichen Geschäftsvorgang ein teilentgeltlicher? Mindern sich die Anschaffungskosten der Maschinen? Unterliegt der Verzicht auf das Darlehen durch die Ertragsbuchung der Einkommensteuer und der Schenkungsteuer? Kann der Verzicht auf das Darlehen als Schenkung aus privatem Anlass gesehen werden, welcher zwar der Schenkungsteuer unterliegt, aber im Betrieb über Privateinlage ausgebucht werden kann (abgekürzter Zahlungsweg – Schenkung von Geld und damit Rückzahlung des Darlehens)? Folglich ergibt sich kein Ertrag im Betrieb, welcher der Einkommensteuer unterliegt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen