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§ 34a EStG,Darlehensgewährung einer Personengesellschaft an ihren Gesellschafter,Begriff Entnahmen bei der Thesaurierungsbegünstigung

Die GmbH & Co. KG erzielt hohe Gewinne und hat freie liquide Mittel, die nicht benötigt werden. Es wird überlegt, die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne in Anspruch zu nehmen. Darlehen einer GmbH & Co. KG an einen Gesellschafter können (vorbehaltlich Fremdvergleichs) grundsätzlich steuerlich anerkannt werden. Kann ein solches Darlehen – unabhängig von der Frage des Fremdvergleichs – für die Anwendung des § 34a EStG schädlich sein?
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