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§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG,Sperrfrist

Sehr geehrte Damen und Herren, bei uns hat sich folgender vereinfacht dargestellte Sachverhalt ergeben: Eltern haben eine aktive L&F, ein Teil der Flächen ist an diverse Pächter verpachtet. Auf einem Teil der Hoffläche ist ein Gewebebetrieb der Eltern. Die Grundstücksfläche für den Gewerbebetrieb ist nach § 6 Abs. 5 EstG zu Buchwerten aus dem Betriebsvermögen der Landwirtschaft in das Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs ohne Aufdeckung stiller Reserven übergegangen. Dieser Vorgang ist dem Finanzamt noch nicht mitgeteilt worden. Somit hat die Sperrfrist des § 6 Abs. 5 EstG mit den 3 Jahren noch nicht zu laufen begonnen. Jetzt soll der landwirtschaftliche Betrieb und der Gewerbebetrieb an die Tochter unentgeltlich im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Unsere Frage: Tritt die Tochter durch die unentgeltliche Übertragung als Gesamtrechtsnachfolgerin der Eltern in die Sperrfrist ein und Sie kann diese übernehmen und fortführen oder stellt der Übertragungsvorgang eine Sperrfristverletzung dar, die zur Aufdeckung der stillen Reserven aus dem Grundstücksanteil führt? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Veronika Hermann
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