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Altersrente,Tschechien

Eine Mandantin erzielt in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von T€ 160. Sie wohnt am Arbeitsplatz in Deutschland. Kosten für doppelte Haushaltsführung werden geltend gemacht. Am Wochenende fährt sie zu ihrem Familienwohnsitz zu Ehemann und Kindern nach Tschechien. Die Einkünfte der Ehefrau erfassen wir als unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Die Einkünfte des Ehemannes werden als dem Progressionsvorbehalt unterliegend miterfasst. Die Ehefrau bezieht nun ebenfalls Altersrente vom tschechischen Staat, diese beläuft sich auf T€ 10 im Jahr. Ist diese Rente in Deutschland mitzuversteuern? Wenn ja, dann mit dem Ertragsanteil? Ist diese Rente in Tschechien zu versteuern und in Deutschland unter Progressionsvorbehalt zu erfassen?
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