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Disagio,§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG,?bestimmte Zeit?

Ein Steuerpflichtiger ist als Bauträger tätig. Für die Zwischenfinanzierung eines Bauprojektes nimmt er ein Bankdarlehen von 1.000.000 € auf. Bei der Auszahlung am 01.07.2021 behält die Bank ein Disagio von 100.000 € ein. Nach den Regelungen des Darlehensvertrags ist das Darlehen zurückzuzahlen, sobald der Verkaufserlös für die fertigen Eigentumswohnungen eingegangen ist, spätestens jedoch am 30.06.2023. Da der genaue Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung aufgrund dieser Regelung ungewiss ist, haben wir keinen Rechnungsabgrenzungsposten gebildet sondern das Disagio als sofort abziehbare Betriebsausgabe erfasst. Der Rückzahlungszeitpunkt des Darlehens ist unter anderem abhängig von der Verfügbarkeit von Baustoffen und Handwerkern, von der Witterungslage, von der Baugeschwindigkeit und vom Vertriebstempo. Das Finanzamt vertritt nun die Auffassung, dass das Disagio auf 36 Monate, also auf den Zeitraum bis 30.06.2023 zu verteilen ist. Wie ist die korrekte Lösung?
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