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Beteiligung an einer PersG,Ergänzungsbilanz

Y erwirbt Anteile an der X GmbH & Co. KG (Obergesellschaft). Die X GmbH & Co. KG ist wiederum beteiligt an der Z GmbH & Co. KG (Untergesellschaft). Sämtliche stille Reserven im Kaufpreis des Y entfallen auf Z GmbH & Co. KG (Untergesellschaft). Fragen: a) Auf welcher Ebene ist die Ergänzungsbilanz des Y zu bilden? b) Im Falle einer späteren (Teil-)Veräußerung der Anteile des Y: Auf welcher Ebene ist die Ergänzungsbilanz (insbesondere für Zwecke der Gewerbesteuer) aufzulösen?
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