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Doppelte Haushaltsführung,Haupthausstand-Betriebsvermögen,§ 4 Abs. 1 EStG

Eine Mandantin betreibt einen Gewerbebetrieb in X in angemieteten Räumen. Der Lebensmittelpunkt befindet sich in Y. Bisher hatte Sie in X eine Wohnung angemietet, welche wir als Betriebsaugabe im Rahmen der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt haben. Jetzt hat die Mandantin in X ein Haus gekauft, in dem sie ausschließlich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung alleine wohnt. Wird dieses Haus dann zu notwendigem Betriebsvermögen und wenn ja, kann man dieses in irgendeiner Weise vermeiden?
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