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Firmenwagen,Nutzung

Mein Mandant Herr B. erwarb im Jahr 2021 für sein Einzelunternehmen (Kfz-Teile-Handel) zwei grundsätzlich für die private Nutzung geeignete Fahrzeuge. a) Einen gebrauchten VW up, der ausschließlich als Leihwagen für die Kunden genutzt wird, und b) einen gebrauchten, knall-orangen Fiat Panda der als Werbefahrzeug genutzt wird (der Firmenname steht riesig darauf). Das Fahrzeug ist bis aufs Maximale tiefergelegt und hat eine sehr auffällige Rad-Reifenkombination, die es schwer macht, es als reines Alltagsfahrzeug zu nutzen. Meine Frage hierzu: Muss für die beiden Fahrzeuge a) und b) eine private Nutzungsentnahme erfolgen? Falls keine private Nutzungsentnahme erfolgen muss: Ist über die Nutzung ein Nachweis zu führen?
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