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Anteile,Verkauf

Einkommensteuer Ein Mandant von uns ist zu 1,3 % an einer AG beteiligt, die Aktien hat er im Dezember 2008 erworben, sie sind bei ihm Privatvermögen, die Beteiligung überschreitet die Grenzen des § 17 EStG. Daneben ist er zu 55 % an einer OHG beteiligt. Er beabsichtigt, die Aktien in das Gesamthandsvermögen der OHG einzulegen. Die AG ist auf einem Geschäftsgebiet tätig, das der OHG Vorteile verschafft, d.h., die Aktien wären zumindest gewillkürtes BV, wenn nicht gar notwendiges BV. Frage: Können die gesamten Aktien zu den damaligen Anschaffungskosten in die OHG eingelegt werden, so dass beim Mandanten kein Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern ist, oder können nur 55 % der Aktien gewinnneutral eingelegt werden, oder ist eine gewinnneutrale Einlage komplett ausgeschlossen?
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