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Betriebsaufspaltung,Einstimmigkeitsprinzip

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die Vermeidung einer Betriebsaufspaltung. Hierzu soll eine Besitz-GbR gegründet werden zwischen den Eheleuten EM und EF. EM ist alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer der Betriebs-GmbH und soll einen möglichst hohen %-Gesellschaftsanteil an der GbR bekommen (Einstimmigkeitsabrede für alle Geschäfte wird im Gesellschaftsvertrag vereinbart). Kann eine Beteiligungsquote von 99,9 % EM und 0,1 % EF vereinbart werden, ohne dass eine Betriebsaufspaltung angenommen wird? Oder ist das schon Gestaltungsmißbrauch? Gibt es Urteile, bis zu welchem prozentualen Anteilsverhältnis diese Gestaltung einer Besitz-GbR akzeptiert wird?
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