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Pferde,Bewertung,Zuschreibung

Bei unserer Mandantin, einem Pferdehandel, werden Pferde angekauft, ausgebildet bzw. weitergebildet und wieder verkauft. Diese Pferde bewegen sich im hochpreisigen Segment. Wir bilanzieren den Gewerbebetrieb. Die Haltedauer beträgt ca ein bis zwei Jahre. Eingekaufte Pferde, welche zum Weiterverkauf dienen, werden dem Umlaufvermögen (Bestand) zugebucht. Die Mandantin berichtet von anderen Pferdehändlern, wonach eine Buchung im Anlagevermögen mit „Wertzuschreibung“ je nach Ausbildungsstand stattfindet. Dies entspricht jedoch nicht unserer Auffassung, da hier das Realisationsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB entgegensteht. Haben Ihre Spezialisten zur Lafo eine Idee, was hiermit gemeint sein könnte?
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