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Abgrenzung Arbeitnehmer,Sozialversicherungspflicht

Im uns vorliegenden Fall ist unser Mandant als Einzelunternehmer tätig. Des Weiteren ist unser Mandant zu 1/3 an einer GmbH beteiligt. Die übrigen GmbH-Anteile von 2/3 werden von iranischen Staatsbürgern gehalten, die nicht in Deutschland ansässig sind. Als alleiniger Geschäftsführer ist unser Mandant bestellt. Unser Mandant führt die Geschäfte der GmbH allein. Ein Gehalt wird nicht gezahlt. Die GmbH tritt als Vermittler von IT-Dienstleistungen auf. Diese werden sowohl von fremden Dritten als auch in unregelmäßigen Abständen von unserem Mandanten über sein Einzelunternehmen ausgeführt. Hierfür schreibt das Einzelunternehmen unseres Mandanten Rechnungen an die GmbH. Handelt es sich Übernahme der Leistungen durch das Einzelunternehmen um Einkünfte aus § 19 EStG, so dass diese Einnahmen der Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen sind, oder handelt es sich um gewerbliche Einkünfte aus § 15 EStG, da es sich hierbei um eine in der tatsächlichen Ausführung nicht weisungsgebundene Tätigkeit handelt?
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