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Betriebsaufspaltung,Entnahme privates Wohnhaus

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mandant von mir hat eine GmbH und die Betriebsgebäude von seinem Vater gepachtet. Seinem Vater gehörte das Betriebsgelände, auf dem mein Mandant auch wohnt. Die Vermietung an den Sohn (Privatwohnhaus und betrieblich genutztes Gebäude) wurde bei dem Vater als ruhender Gewerbebetrieb behandelt und war somit komplett Betriebsvermögen. Nun ist der Vater verstorben und der Sohn hat das gesamte Grundstück geerbt. Das Wohnhaus in dem der Erbe wohnt, musste ich ja entnehmen, da es ab diesem Zeitpunkt dem Privatvermögen zuzurechnen ist. Die Vermietung der betrieblich genutzten Teile begründen ja eine Betriebsaufspaltung. Nun unterwirft das Finanzamt auch den Entnahmegewinn für das Privathaus dem Gewinn aus der Betriebsaufspaltung, so dass für diesen Teil auch Gewerbesteuer zu zahlen ist. Ich bin aber der Meinung, dass dieser Gewinn nicht dazu zählt und nicht unter die Gewerbesteuerpflicht fällt. Wie sehen Sie die Rechtslage?
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