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Kryptowährung,Einkünfte aus §§ 15 oder 22 EStG,Einkunftsqualifizierung

Handel mit Kryptowährung. Einkünfte bisher unter den sonstigen Einkünften angegeben, da die Tätigkeit im privaten Bereich. Finanzamt möchte den Handel als gewerbliche Tätigkeit einstufen, und zwar aufgrund des Erwerbs einer Mitgliedschaft bei einem kommerziellen Anbieter. Dieser Anbieter bietet Mining an, außerdem werden beim Anwerben weiterer Kunden Renditen ausgezahlt. Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor?
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