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§ 17 EStG,Anschaffungskosten

Eine Kapitalgesellschaft wird veräußert. Es geht um die Berechnung des anzusetzenden Erlöses nach § 17 EStG auf der Ebene des Anteileigners. Die Bilanz zum Veräußerungszeitpunkt stellt sich wie folgt dar: Aktiva Bankguthaben 225.000 € Passiva gezeichnetes Kapital 25.000 € Kapitalrücklage 200.000 € (stammt aus einer Einlage) Die Veräußerung erfolgt für 500.000 €. Wie berechnet sich der anzusetzende Aufgabegewinn nach § 17 EStG, wenn unterstellt wird, dass die Gründungskosten außer Acht gelassen werden? Die Anteile befinden sich steuerlich im Privatvermögen.
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